Testamentsvollstreckung
Durch eine Testamentsvollstreckung kann der Erblasser weitgehend zukünftigen Streit der Erben über die Nachlassverteilung vermeiden. Die Testamentsvollstreckung dient dazu, die im Testament festgelegten Auflagen und damit die Ausführung des letzten Willens des Erblassers sicherzustellen und zu erfüllen.
Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (TV) ernennen oder festlegen, dass durch einen Dritten oder das Nachlassgericht ein TV bestimmt wird.
Der TV ist bei der Ausübung seines Amtes nur an die Vorgaben des Erblassers/der Erblasserin und des Gesetzes gebunden. Zu den Hauptaufgaben des TV gehören unter anderem die Durchführung der Nachlassauseinandersetzung, Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen, die Verwaltung des Nachlasses oder einzelner Teile, ferner die Einreichung der Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt, Steuerüberweisung, Eintreibung von Forderungen, Schuldenrückzahlung.
Auch eine Dauertestamentsvollstreckung beispielsweise im Rahmen eines Behindertentestaments ist möglich. Als Erblasser/in sind Sie bei der exakten Bestimmung des Aufgabenkreises relativ frei.
Gesetzliche Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.
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