Leistungsspektrum:  

Verfahrensbeistandschaft

Der Verfahrensbeistand ist in familiengerichtlich zugewiesenen Verfahren tätig, welche die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige, eine Leibesfrucht oder freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger betreffen, ferner in Abstammungs- und in Adoptionsangelegenheiten.

Kinder und Jugendliche brauchen zu einer ausreichenden eigenen Interessenvertretung einen starken, unabhängigen und engagierten Verfahrensbeistand. Der Verfahrensbeistand ist stets Partei- und Interessenvertreter des Kindes im Gerichtsverfahren und arbeitet ziel- und prozessorientiert und professionell.

Suchst Du als betroffenes Kind/betroffener Jugendlicher oder suchen Sie als Familienrichter/in einen kompetenten und erfahrenen Verfahrensbeistand, nehme ich Ihre Anfrage gerne entgegen.

Da nicht durchgehend ausreichende zeitliche Kapazität zur Übernahme einer Verfahrensbeistandschaft besteht, wird das Familiengericht um vorherige Anfrage bzw. telefonische Klärung vor Aktenzusendung gebeten.