Leistungsspektrum: |
PflegschaftenNachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und wird durch das Nachlassgericht des letzten Wohnortes des Erblassers/der Erblasserin angeordnet.
Die mit der Nachlasspflegschaft betraute Person vertritt die unbekannten Erben gesetzlich. Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist eine Form der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Sie wird unter anderem angeordnet bei unübersichtlichem Nachlass, um die Trennung des eigenen Vermögens des Erben vom Nachlass zu bewirken, mit dem Ziel, die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken. Abwesenheitspflegschaft
Die Abwesenheitspflegschaft ist eine Form der juristischen Pflegschaft, die bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten zur Übertragung kommt, wenn der Erbe zwar bekannt, sein derzeitiger Aufenthalt aber unbekannt ist. Sie kommt zur Anwendung, wenn vermögensrechtliche Angelegenheiten eines abwesenden Volljährigen der Fürsorge bedürfen. |